Schuldner- und Schuldnerinnenberatung
Das Angebot Schuldnerberatung gehört zur Beratung und Behandlung in der Jugend- und Drogenberatung BRÜCKE, insbesondere zur beruflichen und sozialen (Wieder-)Eingliederung. Es ist laut § 305 der Insolvenzordnung vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland Pfalz als „geeignete Stelle“ (Fachstelle) anerkannt.
Das Angebot der Schuldnerberatung richtet sich an aktuell/ehemals Abhängige, Opiatsubstituierte die überschuldet oder von einer Überschuldung bedroht sind. und an soziale Institutionen.
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