Schuldner- und Schuldnerinnenberatung

Das Angebot Schuldnerberatung gehört zur Beratung und Behandlung in der Jugend- und Drogenberatung BRÜCKE, insbesondere zur beruflichen und sozialen (Wieder-)Eingliederung. Es ist laut § 305 der Insolvenzordnung vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versor­gung Rheinland Pfalz als „geeignete Stelle“ (Fachstelle) anerkannt.

Das Angebot der Schuldnerberatung richtet sich an aktuell/ehemals Abhängige, Opi­atsubstituierte die überschuldet oder von einer Überschuldung bedroht sind. und an soziale Institutionen.

Mehr Informationen zur Schuldner- und Schuldnerinnenberatung

Sitemap